Geschichte

Die "Vereinigung der Deutschen Adelsverbände" (VdDA) entstand 1956 in direkter Rechtsnachfolge der "Deutschen Adelsgenossenschaft" (DAG).

Gegründet wurde die DAG in Berlin am 26. Februar 1874. Sie war über 80 Jahre lang die führende Standesvertretung des deutschen Adels.

Im Frühjahr 1945 war die DAG faktisch nicht mehr existent, durch Bombenwürfe in Berlin auch ihrer Geschäftsstelle beraubt. Einige wenige westdeutsche Landesabteilungen überlebten und blieben noch einige Jahre aktiv. Die alten mittel- und ostdeutschen Landesabteilungen waren durch Flucht, Vertreibung und Gefallene quasi erloschen. Als sich der deutsche Adel nach Ende des zweiten Weltkrieges in den westlichen Besatzungszonen erneut sammelte, wurde die Organisationsform der DAG nicht wiederbelebt. Vielmehr wurden nun nach und nach neue Vereinigungen des Adels gegründet, die nicht mehr zentral gelenkt, sondern landschaftlich gegliedert eigenständig blieben.

Am 15. Mai 1956 wurde die DAG im Hotel Luisenhof zu Hannover von einem Notvorstand (Adelsmarschall: Prinz Max zu Fürstenberg) aufgelöst und ihr Vermögen in eine neue Organisation überführt. Durch die Vereinigung der früheren DAG und der am 29. April 1954 gegründeten "Arbeitsgemeinschaft deutscher Adelsverbände" entstand am selben Tage in einer Gründungsversammlung unter dem Vorsitz von S.K.H. dem Markgrafen von Meißen, die von S.D. Prinz Max zu Fürstenberg, Donaueschingen einberufen und eröffnet worden ist, die "Vereinigung der Deutschen Adelsverbände" (VdDA), die bis heute existiert. Die Gründungsversammlung der VdDA wählte S.K.H. den Markgrafen von Meißen zum Ehrenvorsitzenden und S.D. Prinz Max zu Fürstenberg, Donaueschingen, zum Vorsitzenden.

Der VdDA wurde durch Verfügung des Polizeipräsidenten von Berlin am 16.11.1956 die Rechtsfähigkeit verliehen. Als DAG-Nachfolgerin war sie ein "Verein alten Rechts".

Nach einem neuen Gesetz des Berliner Abgeordnetenhauses, das am 12. Juli 2003 in Kraft trat, wurden alle "altrechtlichen Vereine" (d.h. solche, die vor dem 1. Januar 1900 Rechtskraft erlangt haben) aufgefordert, sich bis zum 30. April 2004 als einen "eingetragenen Verein" im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes (hier: AG Berlin-Charlottenburg) eintragen zu lassen und den Zusatz "e.V." zu führen. Demnach ist die VdDA nun ein "eingetragener Verein".

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